Mit der Abrechnung durch Dritte können Sie ein Etikett über ein Portokonto abrechnen, das Sie nicht mit ShipStation verbunden haben. Wenn Sie mit einem oder mehreren Ihrer Kunden vereinbart haben, dass diese die Versandgebühren übernehmen, sollten Sie die ShipStation-Funktion für die Abrechnung durch Dritte nutzen.
Verwenden Sie einen Frankierservice, der die Rechnungsstellung über Drittanbieter unterstützt
Nicht alle Versanddienstleister unterstützen die Abrechnung durch Dritte. Im Leitfaden für die Integration von Versanddienstleistern finden Sie eine verlinkte Liste aller unserer Integrationsseiten für Versanddienstleister. Sehen Sie im Abschnitt Verfügbare Funktionen auf der Seite Ihres Versanddienstleister nach, ob er diese Funktion in ShipStation unterstützt.
Um die Abrechnung durch Dritte in ShipStation einzurichten, müssen Sie zunächst die folgenden Anforderungen erfüllen:
-
Der Account des Versanddienstleisters wurde bereits mit ShipStation verbunden: Bei ShipStation müssen Sie zunächst den richtigen Dienst auswählen.Dies bedeutet, dass Sie Ihren eigenen Account bei diesem Versanddienstleister bereits mit ShipStation verbunden haben.
Um beispielsweise das UPS-Konto eines Empfängers zu belasten, müssen Sie Ihr eigenes UPS-Konto mit ShipStation verbunden haben. Sie wählen dann einen UPS-Service für diesen Auftrag aus und geben die Kontodaten des Drittanbieters ein. ShipStation sendet die Rechnungsdaten an den ausgewählten Versanddienstleister (in diesem Beispiel UPS), der dann die Rechnung an das richtige Konto stellt.
-
Portokontonummer und Postleitzahl des Drittanbieters: Sie benötigen die Portokontonummer und die Postleitzahl des Drittanbieters, um die Abrechnung durch Dritte in ShipStation zu konfigurieren.
-
Genehmigung durch den Versanddienstleister: Das Drittanbieter-Konto muss vom Versanddienstleister für die Abrechnung durch Dritte genehmigt werden. Wenn Sie beim Versuch, ein Etikett mit Drittanbieter-Abrechnung zu erstellen, eine Fehlermeldung erhalten, wenden Sie sich an den Kontoinhaber, um sicherzustellen, dass der Versanddienstleister das Konto für die Drittanbieter-Abrechnung zugelassen hat.
-
Verwenden Sie einen Porto-Anbieter, der die Abrechnung über Drittanbieter unterstützt: Nicht alle Versanddienstleister unterstützen die Abrechnung über Drittanbieter. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Versanddienstleister diese Funktion unterstützt, lesen Sie die Integrationsanleitung des Versanddienstleister für weitere Informationen.
Im Folgenden finden Sie eine Liste von Vorschlägen und Einschränkungen, die Sie bei der Abrechnung durch Dritte beachten sollten.
-
Keine geschätzten Tarife: Wenn Sie die Abrechnung durch Dritte verwenden, wird in ShipStation kein geschätzter Tarif angezeigt.
-
Genehmigung: Das Drittanbieter-Konto muss vom Versanddienstleister für die Abrechnung durch Dritte genehmigt werden. Wenn Sie beim Versuch, ein Etikett mit der Abrechnung durch Dritte zu erstellen, eine Fehlermeldung erhalten, sollten Sie sich beim Eigentümer des Kontos vergewissern, dass es vom Versanddienstleister genehmigt wurde.
-
Automatisierungsregeln: Wenn Sie regelmäßig Rechnungen mit der Abrechnung durch Dritte erstellen, sollten Sie Automatisierungsregeln verwenden, um diese automatisch auf Ihre Aufträge anzuwenden. Stellen Sie sicher, dass die Regel zuerst den Versandservice und die Paketart für den Auftrag festlegt und dann die Details des Drittkontos hinzufügt! Erfahren Sie, wie Sie Automatisierungsregeln verwenden, um die Abrechnung durch Dritte auf Bestellungen anzuwenden.
-
Rücksendungen: Wenn Sie oder Ihr Kunde ein Rücksendeetikett erstellen, werden die Gebühren für Rücksendungen standardmäßig über Ihr Hauptkonto abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Dropdown-Liste Andere Versandoptionen die Abrechnung durch Dritte auswählen.
-
Verlorene oder beschädigte Pakete: Wenn etwas mit einem Paket passiert und der Versanddienstleister das von Ihnen gewählte Drittkonto nicht belasten kann, werden die Versandkosten standardmäßig an Sie weitergegeben.
-
Die Bezeichnungen Empfänger und Drittpartei dienen nur zu Informations- und Berichtszwecken. Beide Optionen weisen den Versanddienstleister an, das eingegebene Konto zu belasten.
Bitte beachten Sie unsere Artikel über die Anwendung der Abrechnung durch Dritte sowie über die Zuordnung der Abrechnung durch Dritte mit Automatisierungsregeln.